Alles zum Pflegegeld auf einen Blick

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen betreut werden.

Wichtig zu wissen:

  • Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (2-5)
  • Regelmäßige Beratungseinsätze sind Pflicht 

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen zum 01.01.2026 in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen: 

  • Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Halbjahr. Sie können aber auch vierteljährlich Beratungen in Anspruch nehmen. Damit ist die Verpflichtung zum vierteljährlichen Besuch entfallen. 

Pflegegeld nach §37 SGB XI - für 2026

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Der Weg zum Pflegegrad ist einfacher als viele denken:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
  2. Medizinischer Dienst meldet sich für einen Termin
  3. Medizinischer Dienst für die Begutachtung durch
  4. Einstufung in einen Pflegegrad 
  5. Pflegegeld wird bewilligt

Als Pflegedienst stehen wir jederzeit kostenlos zur Seite, um bei der Antragstellung zu unterstützen.

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